HOLLENBERG  RECHTSANWALT & NOTAR

Ladbergen - Tecklenburg

 

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HOLLENBERG RECHTSANWALT & NOTAR
HOLLENBERG RECHTSANWALT & NOTAR  

Notar mit Amtssitz in Ladbergen

 

Wenn Sie bestimmte Regelungen festhalten und sich damit für den Ernstfall absichern möchten, dann sollten Sie einen Notar aufsuchen. Ich werde Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten beraten.

 

Meine Haupttätigkeit als Notar ist die Beglaubigung und Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften. Dabei bin ich als Notar ein Träger eines öffentlichen Amtes und somit zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Damit unterscheidet sich meine Tätigkeit als Notar von der als Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt.

 

Notarielle Urkunden haben eine besondere Beweisfunktion und können selbst Grundlage der Zwangsvollstreckung sein. Im Rechtsverkehr wird ihnen auch deshalb ein besonderes Vertrauen entgegengebracht, weil sie von einem besonders sachkundigen Juristen – dem Notar – errichtet werden. Notarielle Urkunden schaffen zugleich Gewissheit über die Identität der beteiligten Personen und garantieren, dass deren Wille präzise in der Niederschrift wiedergegeben ist. Sie schaffen ganz allgemein Rechtssicherheit, weshalb ihre Errichtung auch für Angelegenheiten in Betracht gezogen werden sollte, bei denen die Form der notariellen Beurkundung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

 

 

Als Notar mit hochqualifizierten Mitarbeitern stehen ich Ihnen zur Erbringung jedweder notarieller Dienstleistung zur Verfügung. Seien es Angelegenheiten im Grundstücks-, Gesellschafts-, Erb- oder Familienrecht – ich und mein Team arbeiten für Sie schnell und juristisch genau.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, rufen Sie mein Büro an oder schreiben Sie eine Email.

 

ERBRECHT

  • Testamente und Erbverträge
  • Erbauseinandersetzungsverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Erbausschlagungserklärungen
  • Schenkungsverträge zwecks vorweggenommener Erbfolge
  • Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Pflichtteilverzichtserklärungen
  • Erstellung von notariellen Nachlassverzeichnissen
  • etc.

 

GRUNDSTÜCKSRECHT

  • Grundstückskaufverträge
  • Grundstücksübertragungsverträge
  • Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld, Sicherungsgrundschuld, Rentenschuld)
  • Grunddienstbarkeiten (Wege-, Überfahrts-, Leitungsrechte etc.)
  • Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
  • Nießbrauch
  • Erbbaurechtsverträge
  • Teilungserklärungen (WEG-Recht)
  • Dingliche Vorkaufsrechte
  • etc.

Die zur Vorbereitung eines Grundstückskaufvertrages erforderlichen Informationen überlassen Sie uns gerne per Email, damit wir Ihnen einen zeitnahen Beurkundungstermin anbieten können.

 

GESELLSCHAFTSRECHT

  • Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaften)
  • Satzungsänderungen
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Share Deal / Asset Deal
  • Umwandlungen
  • Anmeldungen zum Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister
  • etc.

 

FAMILIENRECHT

  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Erklärungen im Kindschaftsrecht (Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen etc.)
  • Sorgeerklärungen
  • Adoption
  • etc.

 

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HOLLENBERG I Rechtsanwalt u. Notar, Jord Hollenberg , Ladbergen, Tecklenburg

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