HOLLENBERG  RECHTSANWALT & NOTAR

Ladbergen - Tecklenburg

 

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HOLLENBERG RECHTSANWALT & NOTAR
HOLLENBERG RECHTSANWALT & NOTAR  

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht unterstütze ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 

 

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts werden Kenntnisse und Erfahrungen benötigt, um für den Mandanten wirtschaftlich sinnvolle und menschlich angemessene Lösungen zu finden. Oft schwierige Verhandlungen erfordern ein Gespür für die Bedürfnisse des Mandanten und die Denkweise des Gegenübers. Ich unterstütze Sie kompetent und rechtsicher.

 

Ich berate und vertrete Sie im Arbeitsrecht insbesondere bei

  • einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Entgeltfortzahlungsansprüchen (z.B. bei Krankheit und Schwangerschaft)
  • rückständigen Gehaltszahlungen
  • Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen und
  • der Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen

Regelmäßig kennen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht nur unvollständig. Dies führt dazu, dass diese nicht geltend werden. Dies sollte Ihnen nicht passieren.

 

Ich setze Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch. Als Ihr Anwalt biete Ihnen strategisch durchdachte und individuelle arbeitsrechtliche Vertretung an. Rechtssicher vertreten ich Sie in Kündigungsschutzprozessen und bei allen sonstigen Klagen beispielsweise vor den Arbeitsgerichten in Rheine, Münster und Osnabrück; natürlich auch vor allen anderen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht. 

 

Bei Streitigkeiten im Arbeitsrecht steht meistens der Kündigungsschutz im Vordergrund. Sofern Sie eine arbeitsrechtliche Kündigung erhalten haben, sollten Sie in jedem Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen, um sich über die arbeitsrechtliche Lage aufklären zu lassen. Dabei wird geklärt, ob gegen die Kündigung mit Aussicht auf Erfolg vorgegangen werden kann. Achten Sie darauf, dass Sie den Rechtsanwalt vor Ablauf einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung aufsuchen. Nach Ablauf dieser Frist ist in der Regel kann gegen die Kündigung arbeitsrechtlich nichts mehr unternommen werden. Nur innerhalb dieser Frist kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden.

 

Gerne können Sie aber auch meine anwaltliche Hilfe bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen in Anspruch nehmen, denn ein Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regelungen.

 

Gerade im Arbeitsrecht gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vielzahl von Fristen, innerhalb derer Rechte geltend gemacht werden müssen. Ein Arbeitnehmer kann beispielsweise nur innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben. Aufgrund der Vielzahl der Fristen ist es empfehlenswert, sich bei arbeitsrechtlichen Problemen zeitnah von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

 

Bei der anwaltlichen Vertretung von Arbeitnehmern kann es sinnvoll sein, wenn der Rechtsanwalt zunächst im Hintergrund bleibt und erst dann nach außen aufritt, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich erscheint. Dank dieses Vorgehens kann es gelingen, Auseinandersetzungen schon im Vorfeld zu lösen, ohne dass das Arbeitsverhältnis durch das Einschreiten des Anwalts belastet wird. Auch für den Arbeitgeber ist es regelmäßig sinnvoll, sich bei unternehmerischen Entscheidungen - wie z.B. einer Kündigung - vor der Umsetzung juristisch durch einen im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt abzusichern. Einer etwaig folgenden Auseinandersetzung kann er sodann wesentlich gelassener entgegen sehen, als wenn eine anwaltliche Überprüfung erst nach Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens erfolgt. 

 

 

Gebühren und Kosten im Arbeitsrecht und Arbeitsgerichtsprozess

 

Im Arbeitsrecht bzw. im Arbeitsgerichtsprozess gibt es eine besondere Kostentragungspflicht. Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz besteht in Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs grundsätzlich kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass ein Arbeitnehmer nicht mit dem Risiko belastet werden soll, bei einem Unterliegen die Kosten für den Rechtsanwalt des Arbeitgebers zu tragen und deshalb von einem Arbeitsgerichtsprozess absieht. Eine weitere Besonderheit im Arbeitsrecht ist, dass bei Klageerhebung vor den Arbeitsgerichten kein Kostenvorschuss für Gerichtskosten fällig wird. Auch dies soll dem mittellosen Arbeitnehmer die problemlose Erhebung einer Klage vor dem Arbeitsgericht ermöglichen.

 

Bereits zu Beginn des Mandats klären ich Sie über die möglichen Kosten eines im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalts auf.

 

Ich zeige Ihnen in Ihrem Rechtsfall das Prozessrisiko und das damit einhergehende Kostenrisiko sorgfältig auf und setze dies mit dem erstrebten und erreichbaren Ziel der Rechtsverfolgung ins Verhältnis.

 

Im Falle eines finanziellen Engpasses beraten ich Sie selbstverständlich über die Möglichkeiten staatlicher Unterstützung durch Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

 

Das Arbeitsgericht Rheine ist örtlich zuständig für die Städte und Gemeinden des Kreises Steinfurt, u.a. für: Ibbenbüren, Tecklenburg, Greven, Hörstel, Hopsten, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Westerkappeln.

 

 

 

 

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HOLLENBERG I Rechtsanwalt u. Notar, Jord Hollenberg , Ladbergen, Tecklenburg

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