Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht vertrete ich umfassend. Sowohl im Verkehrsunfallrecht als auch im Bußgeld bzw. Ordnungswidirgkeitenrecht bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner:
Im Verkehrsunfallrecht geht es um Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher oder dessen Versicherung. Ich übernehme die Korrespondenz mit der Versicherung und der Reparaturwerkstatt,
sowie einem eventuell notwendigen Gutachter. In der Regel können nach einem Verkehrsunfall Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Wertminderung, o. ä. und eine Kostenpauschale geltend
gemacht werden.
Im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldrecht verteidigen ich Sie bei Geschwindigkeitsverstößen, Abstands- oder Rotlichtverstößen. Auch das Überladen von PKWs und LKWs wird durch die Ordnungs- und
Justizbehörden durch Bußgelder geahndet. Bei einigen Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung können neben dem Bußgeld auch Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, bzw. ein Fahrverbot verhängt
werden.
Das Straßenverkehrsrecht umfasst auch den Bereich des Verkehrsstrafrechts. Hier werden besonders schwerwiegende Verkehrsmissachtungen mit einer Strafe geahndet, wie z. B. bei „Trunkenheit im Verkehr“
oder bei dem weithin als Verkehrsunfallflucht bekannten „unerlaubten Entfernen vom Unfallort“. Unter Umständen kann ein solches Vergehen den Verlust der Fahrerlaubnis bedeuten.
|
|
|