Familienrecht
Besonderes Augenmerk liegt im Familienrecht auf Fragen zu
- Unterhalt
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Ehescheidung, Scheidungsfolgenvereinbarung
- Sorgerecht
- Umgangsrecht, erweiterter Umgang, Wecheselmodell
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Erarbeitung von Eheverträgen
- Trennung, Trennungsfolgenvereinbarung
- Beratung und Vertretung von getrennt lebenden oder geschiedenen Eheleuten
- Regelungen anlässlich der Trennung nicht verheirateter Paare bzw. von Lebenspartnern
- Unterhaltsverpflichtung von Kindern ihren Eltern gegenüber
- Mediation
- Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz
Sofern ein Verfahren eingeleitet werden muss, so sind die Anträge beim zuständigen Familiengericht zu stellen. Das Familiengericht ist kein selbständiges Gericht; es ist eine Abteilung des
Amtsgerichts.
Je nach Einkommen und Vermögen kann
Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe durch das örtlich zuständige Amtsgericht gewährt werden.
- Das Amtsgericht Tecklenburg ist örtlich zuständig für: Lengerich, Tecklenburg, Lienen, Westerkappeln, Lotte und Ladbergen.
- Das Amtsgericht Ibbenbüren ist örtlich zuständig für: Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Mettingen, Recke und Saerbeck.
- Das Amtsgericht Bad Iburg ist örtlich zuständig u.a. für: Bad Iburg, Georgsmarienhütte / GM-Hütte, Glandorf, Hagen a.T.W.