Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die Fertigung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen. Hierunter fallen auch Vertriebsverträge und Distributorenverträge. Alle Verträge können auch in rechtssicherem Englisch gefertigt werden.
Darüber hinaus Übernehmen wir die Geltendmachung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters nach dem Handelsgesetzbuch, sowie Unterstützung zu Fragen des Buchauszugsanspruchs.
Zum Handelsrecht gehört der Handelskauf. Insbesondere die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, Mängeln, Schadensersatz, Zahlungsverzug und Forderungseinzug sind wichtige Punkte der unserer juristischen Vertretung.
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